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Die Fraktion der Freien Wähler ist der Meinung, dass die in der Sitzung vom 21. Mai 2012 vom Gemeinderat gefällte Entscheidung gegen eine Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebietes Neulußheim-Reilingen um 21,45 ha zum Flächennutzungsplan auch für den vorliegenden Regionalplan Gültigkeit haben muss. Es gibt unseres Erachtens keine neuen Erkenntnisse, die eine erneute Pro/Contra-Entscheidung rechtfertigen. Es ist vollinhaltlich das gleiche Thema. Wäre das Ergebnis dieser Sitzung zum FNP zeitnah im gemeinsamen Verwaltungsausschuss der Gemeinden Hockenheim, Reilingen, Neulußheim und Altlußheim behandelt worden, hätte die Möglichkeit bestanden, den Regionalplan bereits zu aktualisieren, die Offenlage endete ja am 20.August, natürlich unter der Voraussetzung, dass dieses Gremium der Entscheidung des Reilinger Gemeinderates zugestimmt hätte. Leider hat dieses Gremium aus den verschiedensten Gründen, wie z.B. die OB-Wahl in Hockenheim bis heute keine Zeit gehabt zu tagen. Wir haben den Eindruck, dass das Gremium bis heute nicht getagt hat, weil man mit der Reilinger Entscheidung in den anliegenden Gemeinden nicht einverstanden ist und man bis heute nach Möglichkeiten gesucht hat, den vorliegenden Beschluss vielleicht durch eine erneute Abstimmung ändern zu können. Wir haben das Kommunalrechtsamt gebeten, vor der Sitzung eine Stellungnahme abzugeben, ob eine erneute Abstimmung notwendig ist. Die Antwort haben wir dem Gemeinderat vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis gegeben. Das Ergebnis lautet, dass der vorliegende Punkt erneut zur Abstimmung kommen kann. Ich zitiere aus dem Antwortschreiben: '….,dass der Bürgermeister einen bereits entschiedenen TOP nur dann nochmals auf die Tagesordnung setzen darf, wenn sich seit dem früheren Beschluss die Sach- oder Rechtslage wesentlich verändert hat.' Ich zitiere weiter:Bürgermeister Klein sieht die Veränderung der Sachlage darin, dass der Gemeinderat seine Entscheidung am 21. Mai 2012 ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass die Erweiterung des Interkom-Gebietes bereits seit langer Zeit im Regionalplan aufgenommen war, getroffen hat. Er hält daher eine erneute Behandlung für notwendig, zumal er die Ablehnung auch als nachteilig für die Gemeinde ansieht. Da es sich bei der Betrachtung, ob sich eine Sachlage wesentlich verändert hat, durchaus um eine (in Klammern subjektive ) Wertungsfrage handelt, kann das Vorgehen des BM als kommunalrechtlich vertretbar angesehen werden.' Zitat Ende! Das Kommunalrechtsamt verweist also darauf, dass die Erweiterung des Interkom seit langem im Regionalplan aufgenommen war. Diese Aussage ist sehr fraglich, denn die Erweiterung stand erstmalig im 1. Arbeitsentwurf zum einheitlichen Regionalplan, der uns in der Januar-Sitzung vorgelegt wurde. Die Interpretation – schon lange – bewerten wir daher etwas anders. Da es sich um einen 1. Arbeitsentwurf handelte sahen wir im Januar noch keinen Handlungsbedarf – aus heutiger Sicht – leider. Die genannten Gründe für die wesentliche Veränderung der Sach- und Rechtslage ist die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Begründung durch die Metropolregion zum Regionalplan! "Konkretisiert hat die Metropolregion Rhein-Neckar die Vorgaben der Landesplanung und regional bedeutsamer Entwicklungsschwerpunkte für betriebliche Neuansiedlungen bzw. als Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Logistik." Darunter ist auch das Interkommunale Gewerbegebiet zwischen Neulußheim und Reilingen mit besonderer Standortneigung für flächenintensive (nicht störende) Gewerbebetriebe. Das heißt: Interkom 1 = 20 ha, dazu die Erweiterungsflächen von 21,45 ha = 41,45 ha! Das ist eine Dimension von ca. 50 Fußballfeldern oder Sportplätzen vom Neulußheimer Friedhof an in Richtung Reilingen! Die Metropolregion möchte hier erreichen, dass auch dieses Gebiet als besonders geeignete Fläche für bedeutsame Investitionen der industriell-gewerblichen Wirtschaft raumordnerisch gesichert wird und die Metropolregion Rhein-Neckar auch durch dieses Gebiet im internationalen Wettbewerb nachhaltig gestärkt wird. Im Übrigen wird weiter von "Leuchtturmprojekten" gesprochen, das möchte ich Ihnen aber ersparen. Randbemerkung: Ich habe bisher von der Metropolregion noch nie Vertreter in Reilingen gesehen, die uns und unseren Bürgern von diesen Leuchtturmprojekten oder ihren Zielen zu den "flächenintensiven Gewerbebetrieben" auf unserer Gemarkung informiert haben. Bürgerbeteiligung ist – scheinbar – für die Metropolregion kein Thema! Bürgermeister Klein hat schon des öfteren und auch Herr Engel hat in der Mai-Sitzung erörtert, dass enorm viele Flächen durch den Abzug der Amerikaner in der Metropolregion frei würden, wo dringendst nach einer Weiterverwendung gesucht wird. Zur Erinnerung, auch beim FNP wurde dieses Sachlage von den oberen Behörden erwähnt. Das Regierungspräsidium hatte in ihren Aussagen sogar in diesem Zusammenhang Bedenken geäußert und um Gründe gebeten, die für eine Erweiterung und damit eine Verdichtung in diesem großen Ausmaß sprechen. Für die FW-Fraktion sind daher die Aussagen der Metropolregion keine neuen Erkenntnisse, sondern werden lediglich dazu herangezogen, damit evtl. heute bei einer erneuten Abstimmung doch noch eine anderes Ergebnis herauskommt! Zum Schluss noch kurz zu den flächenintensiven Gewerbebetrieben: Herr Engel hat in der Sitzung zum FNP auf eine Möglichkeit zur zukünftigen Nutzung hingewiesen. Er führte an, dass in diesem Bereich ein Logistikunternehmen mit vielleicht 16 Mitarbeitern denkbar wäre und bemerkte dazu kritisch, dass der extrem hohe Flächenverbrauch in keinem Verhältnis dazu stehen würde. Ich wiederhole es gern noch einmal: Die Betriebe, die diese Flächen zur Zeit landwirtschaftlich nutzen, beschäftigen mit den Saisonarbeitskräften ca. 150 Leute übers Jahr! ...die Fraktion der Freien Wähler wird, wie bereits zum Flächennutzungsplan, diesen Erweiterungsflächen Interkom und damit einer Verdichtung von landwirtschaftlichen Flächen von zusätzlichen 21,45 ha im Regionalplan nicht zustimmen! FW-Fraktionssprecherin Sabine Petzold, Reilingen, 10.9.2012 |